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Bauabnahme: Was geht oftmals vergessen?

Bauabnahme, was geht oftmals vergessen?

Die Bauabnahme ist nachvollziehbar ein emotionaler Moment für Käufer und Bauherren. Man freut sich an der neuen Küche und am schönen Parkett und prüft diese akribisch auf kleinste Fehlstellen und Beschädigungen. Dagegen ist nichts einzuwenden. Nur bleibt dann oftmals nicht ausreichend Zeit für die Prüfung der Gebäudehülle, oder sie wird eben gar nicht geprüft.

Beim Kauf einer Eigentumswohnung

Nur ca. 50 % des Eigentums befindet hinter der Wohnungstüre. Die restlichen 50 % sind die allgemeinen Teile der Liegenschaft, wie das Treppenhaus, die Tiefgarage, die Fassade und das Flachdach. Diese müssen ebenfalls so sorgfältig geprüft und abgenommen werden. Dieser Part wird nicht selten von der Immobilienverwaltung überlassen ohne den Beizug von Delegierten der Stockwerkeigentümergemeinschaft. Dabei kann es zu Interessenskonflikten kommen, da die erste Verwaltung ja meistens vom Ersteller oder Totalunternehmer eingesetzt, ohne dass die zukünftigen Eigentümer ein Mitspracherecht haben.

Gebäudehülle prüfen

Gemäss einer Studie der ETH Zürich treten 60% der Bauschäden an der Gebäudehülle auf. So etwa beim Flachdach, den Terrassen, der Fassade oder bei Wassereintritten in das Gebäude auf. Gut nachvollziehbar, dass die Behebung dieser Mängel teurer wird als kleinere Rissbildungen und einzelne lose Parkettriemen in den Wohnungen. Entsprechend macht es ich bezahlt diese Bauteile schon während der Bauzeit zu prüfen, da nicht mehr alle Bauteile und Abdichtungen an der Bauabnahme sichtbar sind.

Behördliche Auflagen

Bei einer Immobilie erfolgen diverse amtliche Kontrollen. So werden z. B. die Auflagen der Feuerpolizei, die Kanalisation und die Bezugsbereitschaft des Gebäudes geprüft. Die Feststellungen werden von amtlichen Stellen erfasst und dem Verkäufer oder dem Totalunternehmer gemeldet. Nicht immer werden diese aber wie notwendig abgearbeitet, so dass amtlich dokumentierte Mängel am Gebäude bestehen bleiben. Dies weil die Gemeinde die Behebung der festgestellten Mängel nicht durchsetzt oder nicht in der Lage ist diese durchzusetzen. Werden dann Mängel an den Kanalisationsleitungen, wie beschädigte Rohrleitungen oder Gegengefälle mit Verstopfungsgefahr erst nach Jahren oder nach dem Ablauf der Baugarantien festgestellt, bleiben die Kosten für die Behebung nicht selten an den Gebäudeeigentümern hängen.

Schlussdokumentation und Revisionspläne

Auch oftmals eine Unterlassung der Beteiligten, dass die revidierten Ausführungspläne, Gebrauchsanleitungen, Serviceverträge und Vorgaben für den notwendigen Gebäudeunterhaltsarbeiten nicht eingefordert oder komplett abgegeben werden. Ärgerlich, wenn haustechnischen Pläne der Elektro-, Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärinstallation nicht vorhanden sind und Unterhalts- und Reparaturarbeiten dadurch erschwert und somit verteuert werden. Da die Bauunterlagen auf einem USB-Stick abgegeben werden können, entfallen ja die teuren Kopierkosten und die umständliche Lagerung der Dokumente. Ebenso ermöglicht es die Unterlagen bei unterschiedlichen Verantwortlichen abzulegen.

Unabhängiger Bauherrenberater

Ein unabhängiger Bauherrenberater kann Käufer und Bauherren bereits bei der Bauausführung bis zur Bauabnahme beraten. So gehen keine wichtigen Kontrollen vergessen, welche kostenintensive Mängel nach sich ziehen können.

© Bauabnahme.ch – 28.4.2020

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