Bauabnahme: Was liegt innerhalb der Bautoleranzen?
Wer ein Haus oder eine Wohnung gebaut hat, tut gut daran eine korrekte Bauabnahme zu beanspruchen. Wichtige Tipps für Bauherren oder Käufer auf einen Blick.
An Bauabnahmen entstehen oftmals Fragen zur Genauigkeit der Ausführung von Bauarbeiten.
- Der Wandputz ist nicht gerade im Senkel?
- Ist der Weissputz an der Decke zu wellig?
- Sind die Kratzer in den Fenstergläsern ein Mangel?
- Müssen Hohlstellen im Parkett in diesem Ausmass akzeptiert werden.
Was gilt bei den zulässigen Toleranzen?
Die Antwort der Bauausführenden ist dann nicht selten:
Das liegt in der Toleranz der SIA Normen. Die Ausführung müssen sie so akzeptieren.
Schwierig als Bauherr oder Käufer einer Eigentumswohnung dagegenzuhalten, da die Normen des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverein SIA nicht kostenlos zugänglich sind. Die Empfehlungen und Vorgaben der Schweizerischen Baufachverbände sind es teilweise, doch wer kann als Baulaie bei den unterschiedlichen Grundlagen schon die Übersicht behalten.
Technische Vorgaben «Regeln der Baukunde»
Die Regeln der Baukunden müssen in jedem Fall eingehalten werden.
Dies finden sich in den SIA Normen oder in den Empfehlungen und Vorgaben der Schweizerischen Branchenverbände. So wird die zum Beispiel die Ebenheit einer verputzen Wand- oder Deckenfläche auf einer Länge von 2 bis 4 Metern in der SIA Norm bestimmt. Für die Beurteilung von zulässigen Hohlstellen im Parkett kann das Merkblatt des Schweizerischen Parkettverbandes beigezogen werden.
Glaskratzer werden auf Grundlage der Glasnormen der SIGAB, des Schweizerischen Institutes für Glas am Bau beurteilt.
Qualitative Vorgaben
Generell gelten an erster Stelle die Vereinbarungen in den Kaufverträgen. Darin sollte zum Beispiel die Oberflächenqualität des Weissputzes bestimmt werden.
So sind bei einer tieferen Qualitätsstufe sind kleinere Verarbeitungsspuren und Wellenbildungen zulässig. Bei der besten Qualitätsstufe dürfen jedoch sogar bei Streiflicht keinerlei Fehlstellen zu erkennen sein.
Als Beurteilungsgrundlage hält der Schweizerische Maler- und Gipserverband entsprechende Merkblätter zur Verfügung. welche für eine Beurteilung herbeigezogen werden können.
Vergleichbare Vorgaben und Empfehlungen finden sich auf den Webseiten diverse Branchenverbände. Diese sind sehr wertvoll für die Beurteilung einzelner Arbeitsausführungen.
Was, wenn man sich nicht einig wird?
In jedem Fall sollte die Meinung von beiden Parteien auf dem Abnahmeprotokoll vermerkt werden.
Bauherr/Käufer: Ich bin mit der Genauigkeit der Oberfläche nicht einverstanden. Ersteller; Die Ausführung entspricht den Baunormen.
Im Weiteren sollte das weitere Vorgehen abgesprochen und ebenfalls kurz zu notiert werden.
In welcher Norm oder Empfehlung wird der tatsächliche Sachverhalt nachgeschlagen? Welcher Bauexperte wird als «Schiedsrichter» beigezogen?
Abnahmeprotokoll Nachvollziehbarkeit
Die Vereinbarungen auf dem Abnahmeprotokoll können kurz sein.
Sie müssen aber ausreichend klar formuliert werden, dass sich auch nach einigen Wochen oder von Drittpersonen nachvollzogen werden können.
© Bauabnahme.ch – 25.10.2021/oh
Baudokumentation Revisionsunterlagen
Bei der Wohnungsabnahme gilt es auch zu vereinbaren, wann die Baudokumentation mit allen Bau- und Haustechnikplänen übergeben wird, welche für den Unterhalt die Erneuerung der Liegenschaft zwingend sind.