Bauabnahme
Anlässlich der Bauabnahme müssen sämtliche sichtbaren Konstruktionen und Ausführungen, die auch für einen Baulaien erkennbar sind bemängelt werden. Denn das Bauwerk gilt so wie gesehen akzeptiert. Solche Mängel können im Nachhinein in den meisten Fällen nicht mehr angezeigt werden.
Visuell geprüft werden Böden, Wände und Decken auf Unvollständigkeiten, Beschädigungen, Risse und Kratzer, Getestet werden Apparate, Geräte, Fenster, Türen, Jalousien, die sanitären Einrichtungen sowie die Elektroninstallation. Ist Funktion von Fenstern, Türen und Jalousien in Ordnung und lassen sich diese öffnen und schliessen? Entspricht die Anordnung der Grundrisse, Küchen, Nasszellen und der Elektroinstallation den vereinbarten Plangrundlagen.
Merkpunkte für Bauherren
Rechtliche Bedeutung – der Abnahme
Erforderliche Dokumente – vom Ersteller abzugeben
Bauteile prüfen – ein paar Beispiele
Kontaktieren sie uns, gerne stellen wir ihnen kostenlos eine Rissschablone zu.
Prüfungsresultate – entscheiden über Abnahme
Abnahmeprotokoll – was muss enthalten sein
Erstellung – das Protokoll wird üblicherweise vom Ersteller oder Verkäufer erstellt.
Mängelliste – was muss enthalten sein
Rechte des Bauherrn bei Mängeln
Garantiefristen – gemäss der Norm SIA 118
Stolpersteine
Was macht der Bauberater bei der Bauabnahme
Checklisten
Bauabnahme.ch: Inhaber
Kontakt
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