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Mängelbehebung: Merkpunkte und Checkliste für Bauherren

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Mängelbehebung

Mängelbehebung

Die Behebung der anlässlich der Bauabnahme festgestellten Mängel zieht sich meistens in die Länge. Oftmals ist dies eine mühsame Angelegenheit für Bauherren/Käufer. Schleppende Mängelbehebung verlangt den Bauherren einiges an Hartnäckigkeit und Geduld ab, bis alle festgestellten Mängel behoben sind.

Revisionsunterlagen und Dokumente sind notwendig für den Betrieb und den Unterhalt des Gebäudes. Leider ist es keine Selbstverständlichkeit, dass sie nach Bauvollendung vollständig abgegeben werden.

Imhaltsverzeichnis

1. Merkpunkte für Bauherren

Für den längerfristigen Betrieb und Unterhalt des Gebäudes ist es unerlässlich, dass die Baudokumentationsunterlagen vollständig vorliegen. Entsprechend wichtig ist es, sie einzufordern.

2. Mängelbehebung

– Die Praxis zeigt, dass Hartnäckigkeit der erfolgreichste Weg ist die vollständige Mängelerledigung. Auch wenn dies einiges an Zeit und Energie der Bauherren/Käufer notwendig macht. Werden trotz aller Bemühungen keine Fortschritte bei der Mängelbehebung erzielt, muss die Einleitung von rechtlichen Schritte für die Durchsetzung der vertraglichen Ansprüche geprüft werden.

3. Erforderliche Dokumente nach der Abnahme

für die haustechnischen Installationen, Apparate und Geräte.

4. Was macht der Bauberater der Mängelbehebung

ob alle Dokumente vollständig und in entsprechender Qualität vorliegen. Sind aus den Abnahmedokumente und Unterlagen noch Pendenzen für den Ersteller erkennbar? Wurde die Lüftung korrekt in Betrieb genommen? Bestehen Mängel an den Kanalisationsleitungen?