Mängelbehebung
Die Behebung der anlässlich der Bauabnahme festgestellten Mängel zieht sich meistens in die Länge. Oftmals ist dies eine mühsame Angelegenheit für Bauherren/Käufer. Schleppende Mängelbehebung verlangt den Bauherren einiges an Hartnäckigkeit und Geduld ab, bis alle festgestellten Mängel behoben sind.
Revisionsunterlagen und Dokumente sind notwendig für den Betrieb und den Unterhalt des Gebäudes. Leider ist es keine Selbstverständlichkeit, dass sie nach Bauvollendung vollständig abgegeben werden.
Imhaltsverzeichnis
1. Merkpunkte für Bauherren
Erforderliche Dokumente
Für den längerfristigen Betrieb und Unterhalt des Gebäudes ist es unerlässlich, dass die Baudokumentationsunterlagen vollständig vorliegen. Entsprechend wichtig ist es, sie einzufordern.
Prüfung der Nachbesserungsarbeiten
– die ausgeführten Arbeiten im Zuge der Mängelbehebung müssen ebenfalls sorgfältig geprüft werden. Erst nach erfolgreicher Behebung und Abnahme durch den Bauherrn/Käufer hat der Ersteller oder Unternehmer seine Pflicht erfüllt.
Mängel nach der Bauabnahme
– neu auftretende Mängel müssen zur Schadensminderung nur dann umgehend gemeldet werden, wenn sie im Laufe der Zeit grösser werden oder weitere Schäden verursachen. Kleinere Mängel müssen dokumentiert werden, damit sie bei der 2-jährigen Garantieabnahme vollständig erfasst werden können.
2. Mängelbehebung
Hartnäckigkeit kann zum Erfolg führen
– Die Praxis zeigt, dass Hartnäckigkeit der erfolgreichste Weg ist die vollständige Mängelerledigung. Auch wenn dies einiges an Zeit und Energie der Bauherren/Käufer notwendig macht. Werden trotz aller Bemühungen keine Fortschritte bei der Mängelbehebung erzielt, muss die Einleitung von rechtlichen Schritte für die Durchsetzung der vertraglichen Ansprüche geprüft werden.
3. Erforderliche Dokumente nach der Abnahme
Betriebsanleitungen
für die haustechnischen Installationen, Apparate und Geräte.
Bezugsbewilligung
der Gemeinde in schriftlicher Form
Behördliche
Abnahmen Gebäude, Umgebung, Aufzugsanlage
Garantiescheine
Zusammenstellung der unterschiedlichen Garantiefristen
Unternehmerliste
sämtliche Unternehmer und Planer
Unterhaltsverträge für Sicherstellung der Garantieansprüche
Flachdach, Fassade
Pflegeanleitungen
Boden- und Wandbeläge, Fenster
Bedienungsanleitungen
Küchenapparate, Lüftung, Heizung
Schliessanlage
Schliessplan, Sicherheitsschein und Bestätigung der Vernichtung vom Passepartout
Farb- und Materialkonzept
des Architekten für Unterhalts- und Sanierungsarbeiten.
Kanalisation
Nachweis Kanalisationsreinigung, Kanalisationsabnahme
Schallmessung
Bericht Bauphysiker (falls vertraglich vereinbart)
Architekt Revisionspläne
Grundrisse Mst. 1:50, Schnitte Mst. 1:50, Fassaden Mst. 1:50, Detailpläne, Kanalisationsplan
Küche
Pläne und Beschrieb Unternehmer
Bauingenieur
Revisionspläne: Nutzungs- und Sicherheitsplan Bauingenieur, Schalungs- und Armierungspläne
Elektro
Revisionspläne und Schemas Elektroingenieur, Abnahmeprotokolle, Sicherheitsnachweise und Apparatedetails
Heizung
Revisionspläne und Schemas HL-Ingenieur, Abnahmeprotokolle und Apparatedetails
Lüftung
Kontrollierte Lüftung Inbetriebnahme, Luftmengenmessung, Prüfung und Reinigung Leitungssystem
Sanitär
Revisionspläne und Schemas Sanitäringenieur, Abnahmeprotokolle
Garten
Revisionspläne, Sicherheitsabnahme BFU
Gemeinde
Abnahmeprotokolle Bezugsbewilligung
4. Was macht der Bauberater der Mängelbehebung
ob alle Dokumente vollständig und in entsprechender Qualität vorliegen. Sind aus den Abnahmedokumente und Unterlagen noch Pendenzen für den Ersteller erkennbar? Wurde die Lüftung korrekt in Betrieb genommen? Bestehen Mängel an den Kanalisationsleitungen?
– sind die Nachbesserungsarbeiten vollständig und entsprechend den Baunormen ausgeführt worden oder muss der Unternehmer nachbessern?
welche Massnahmen sind bei neu auftretenden Mängeln notwendig? Muss die Nachbesserung sofort erfolgen oder kann der Mangel innerhalb der 2-jährigen Garantieabnahme angezeigt werden?